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   LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15   

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LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15 (https://dejure.org/2016,22559)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 20.05.2016 - 11 S 78/15 (https://dejure.org/2016,22559)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - 11 S 78/15 (https://dejure.org/2016,22559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Welchen Kenntnisstand müssen Wohnungseigentümer bei einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung haben?; § 21 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welcher Kenntnisstand ist für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung maßgeblich? (IMR 2016, 1109)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2016, 899
  • ZMR 2016, 728
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 25.02.2004 - 24 W 285/01

    Beschlußanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15
    Die Kammer verkennt nicht, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass es bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Verwaltungsmaßnahmen auf den Kenntnisstand der beschließenden Wohnungseigentümergemeinschaft ankommt (so etwa KG, Beschl. v. 25.2.2004 -24 W 285/01, NJW-RR 2004, 1089 = ZMR 2005, 470).

    Im Übrigen ist die Kammer von der Entscheidung des KG vom 25.2.2004 (a. a. O.) abgewichen, so dass eine Divergenz in der Rechtsprechung zu befürchten ist.

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15
    Allein diese Sichtweise harmoniert auch mit den für die Auslegung von Wohnungseigentümerbeschlüssen geltenden Grundsätzen; auch diese hat objektiv, nämlich nach dem Wortlaut der Regelung und ihrem Sinn zu erfolgen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung erschließt (BGH, Beschl. v. 10.09.1998 - V ZB 11/98, NJW 1998, 3713, 3714; OLG München, Beschl. v. 20.03.1998 - 34 Wx 46/07, NZM 2009, 548, 549).
  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    Auszug aus LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15
    Den Beklagten ist zwar zu konzedieren, dass den Wohnungseigentümern im Rahmen ihrer Verwaltungsbefugnis nach § 21 WEG und insbesondere im Hinblick auf die Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums ein weites Ermessen zusteht (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.2012 - V ZR 94/11, NZM 2012, 685 Tz. 8).
  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Auszug aus LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15
    Allein diese Sichtweise harmoniert auch mit den für die Auslegung von Wohnungseigentümerbeschlüssen geltenden Grundsätzen; auch diese hat objektiv, nämlich nach dem Wortlaut der Regelung und ihrem Sinn zu erfolgen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung erschließt (BGH, Beschl. v. 10.09.1998 - V ZB 11/98, NJW 1998, 3713, 3714; OLG München, Beschl. v. 20.03.1998 - 34 Wx 46/07, NZM 2009, 548, 549).
  • OLG Köln, 20.10.2006 - 16 Wx 189/06

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen - Rechtsschutzbedürfnis bei nachträglicher

    Auszug aus LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15
    Sie vertritt zwar ebenfalls die Ansicht, dass für die Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung abzustellen ist (so auch BayObLG, Beschl. v. 20.10.2000 - 2Z BR 77/00; OLG Köln, Beschl. v. 20.10.2006 - 16 Wx 189/06, NZM 2007, 603; Bärmann/Pick, WEG.
  • BayObLG, 20.10.2000 - 2Z BR 77/00

    Gründe gegen die Wiederbestellung eines Hausverwalters

    Auszug aus LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15
    Sie vertritt zwar ebenfalls die Ansicht, dass für die Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung abzustellen ist (so auch BayObLG, Beschl. v. 20.10.2000 - 2Z BR 77/00; OLG Köln, Beschl. v. 20.10.2006 - 16 Wx 189/06, NZM 2007, 603; Bärmann/Pick, WEG.
  • BayObLG, 20.05.1998 - 2Z BR 25/98

    Eintreten von Hauptsacheerledigung bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15
    Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass eine Erledigung der Anfechtungsklage insbesondere daraus resultieren kann, dass das Rechtsschutzbedürfnis später entfällt, weil der angefochtene Beschluss mittlerweile durch einen neuen bestandskräftigen Beschluss ersetzt worden ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.3.1999 - 3 Wx 26/99, WuM 1999, 482) oder die beschlossene Maßnahme mittlerweile durchgeführt worden und eine Rückgängigmachung ausgeschlossen ist (BayObLG, Beschl. v. 20.5.1998 - 2Z BR 25/98, NJW-RR 1999, 164).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1999 - 3 Wx 26/99

    Erledigung der Hauptsache im Beschlussanfechtungsverfahren

    Auszug aus LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15
    Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass eine Erledigung der Anfechtungsklage insbesondere daraus resultieren kann, dass das Rechtsschutzbedürfnis später entfällt, weil der angefochtene Beschluss mittlerweile durch einen neuen bestandskräftigen Beschluss ersetzt worden ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.3.1999 - 3 Wx 26/99, WuM 1999, 482) oder die beschlossene Maßnahme mittlerweile durchgeführt worden und eine Rückgängigmachung ausgeschlossen ist (BayObLG, Beschl. v. 20.5.1998 - 2Z BR 25/98, NJW-RR 1999, 164).
  • AG Hamburg, 15.02.2011 - 102D C 79/10
    Auszug aus LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15
    Die Gegenansicht, nach der es jedenfalls seit der Einbeziehung des Wohnungseigentumsrechts in das ZPO-Verfahren für die Frage, ob der angefochtene Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, nicht auf den Zeitpunkt seiner Fassung, sondern auf den der mündlichen Verhandlung im Anfechtungsprozess ankommt (AG Hamburg, Urt. v. 15.2.2011 - 102D C 79/10, ZMR 2011, 758), vermag nicht zu überzeugen.
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote

    Zu Beschlüssen über Instandsetzungsmaßnahmen wird ergänzend verwiesen auf LG München I, ZMR 2018, 447 f. (" Im Zeitpunkt der Beschlussfassung - so auch LG Itzehoe, Urteil vom 20. Mai 2016, 11 S 78/15, ZMR 2016, 728 - muss die ausreichende Tatsachengrundlage für die Instandsetzungsmaßnahme bereits bestanden haben." ) zugleich zur Zweitbeschlussproblematik.

    Maßgeblich ist dabei der Kenntnisstand, den ein besonnener Wohnungseigentümer unter Ausschöpfung aller zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Erkenntnisquellen ermittelt haben kann (vgl. instruktiv LG Itzehoe, ZMR 2016, 728).

  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 13 S 94/19

    Verwalter kann Haftung für Fahrlässigkeit nicht ausschließen

    Letztlich kommt es allerdings auf die Beendigung des Anfechtungsverfahrens gar nicht an, denn maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung (vgl. nur LG Itzehoe ZMR 2016, 728).
  • LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16

    Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss, Anspruch des

    Zwar stellt die h.M. bei der Prüfung, ob ein Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung ab (OLG Köln, Beschluss vom 20.10.2006 - 16 Wx 189/06, ZMR 2007, 641, Rn. 6, zitiert nach juris; LG Itzehoe, Urteil vom 20.05.2016 - 11 S 78/15, ZMR 2016, 728, Rn. 29, zitiert nach juris; BeckOK WEG/Elzer, 30. Edition, Stand: 01.03.2017, § 46 Rdnr. 209; a.A. Kammer, Beschluss vom 29.07.2009 - 318 T 80/08, ZMR 2010, 64, Rn. 35, zitiert nach juris; AG Hamburg, Urteil vom 15.02.2011 - 102d C 79/10, ZMR 2011, 758, Rn. 18, zitiert nach juris: letzte mündliche Tatsachenverhandlung).
  • LG Dortmund, 28.02.2017 - 1 S 178/16
    Maßgeblich für die ermessensfehlerfreie Beschlussfassung ist jedoch die den Versammlungsteilnehmern zu diesem Zeitpunkt bekannte Tatsachengrundlage (vgl. LG Dortmund, Beschl. v. 23.12.2016 - 1 S 326/16; LG Itzehoe, Urt. v. 20.05.2016 - 11 S 78/15 Rn. 29, zitiert nach juris).
  • AG Hamburg-Blankenese, 23.01.2019 - 539 C 10/18

    Vergleichsangebote: Wann entbehrlich und wie zu prüfen?

    Maßgeblich ist dabei der Kenntnisstand, den ein besonnener Wohnungseigentümer unter Ausschöpfung aller zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Erkenntnisquellen ermittelt haben kann (vgl. instruktiv LG Itzehoe, ZMR 2016, 728).
  • LG Berlin, 03.06.2021 - 55 S 115/20

    Beschlussersetzungsklage vor der WEG-Reform

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung ist insoweit der Zeitpunkt der Eigentümerversammlung (BGH v. 16.1.2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999, 1000; LG Itzehoe v. 20.5.2016 - 11 S 78/15, ZWE 2016, 420; LG Bremen v. 7.10.2016 - 4 S 250/15, ZWE 2017, 269).
  • LG Düsseldorf, 21.07.2021 - 25 S 58/19
    Andererseits wird auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung der Eigentümer abgestellt, da deren Willensbildung im Beschlussanfechtungsverfahren einer Überprüfung unterzogen wird, wobei häufig auf den möglichen Erkenntnisstand eines besonnenen Wohnungseigentümers unter Ausschöpfung aller zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Erkenntnisquellen abgestellt wird (Landgericht Rostock, Urteil vom 2. Dezember 2020, - 1 S 54/20; Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 8. April 2020, - 2-13 S 84/19; Landgericht Itzehohe, Urteil vom 20. Mai 2016, - 11 S 78/15; Bärmann-Merle, WEG, 14. Aufl., § 21 Rn. 27a).
  • AG Hamburg-Blankenese, 10.07.2019 - 539 C 30/18

    Sanierung läuft suboptimal: Muss ein Anwalt beauftragt werden?

    Maßgebend ist aber der Kenntnisstand, den ein besonnener Wohnungseigentümer unter Ausschöpfung aller zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Erkenntnisquellen ermittelt haben kann (vergleiche LG Itzehoe, ZMR 2016, 728).
  • AG Pinneberg, 25.07.2017 - 60 C 17/15

    Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums: Eigentümer können auch

    Maßgebend kann hier jedoch nur ein verobjektivierter Kenntnisstand sein, also ein solcher, den besonnene Wohnungseigentümer unter Ausschöpfung aller zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Erkenntnisquellen ermittelt haben, vergleiche LG Itzehoe, ZMR 2016, 728 f.
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.10.2018 - 14 S 772/18

    Kein Anspruch auf Vergemeinschaftung von Beseitigungsansprüchen

    Maßgebend ist der Kenntnisstand, den ein besonnener Wohnungseigentümer unter Ausschöpfung aller zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Erkenntnisquellen ermittelt haben konnte (vgl. OLG Köln, ZMR 2007, 641; OLG Hamm, ZMR 2008, 156; LG Itzehoe NZM 2016, 899).
  • AG Hamburg-Blankenese, 16.10.2019 - 539 C 4/19

    WEG: Beschlussanfechtungsklage im Zusammenhang mit einer Instandsetzungs- bzw.

  • LG München I, 16.11.2017 - 36 S 21605/16
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